Management gefährlicher Stoffe
Kaum ein Gewerbetreibender hat sie nicht in Gebrauch: Spraydosen, Fässer mit Lösemitteln, Säuren und Laugen, Öle und Fette, Farben, Lacke und viele andere chemische Produkte. Ganz klar: Der Umgang damit will gelernt sein, viele dieser Stoffe sind so genannte Gefahrstoffe. Bei giftigen, gesundheitsschädlichen oder ätzenden Gefahrstoffen etwa sind Mitarbeiter direkt betroffen, bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten, Gasen, Spraydosen und ähnlichen Stoffen entstehen Brand- und Explosionsgefahren und bei wassergefährdenden Stoffen ist die Umwelt betroffen.
Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen
Mit dem Chemikaliengesetz und insbesondere mit der Gefahrstoffverordnung hat der Gesetzgeber klare Regelungen geschaffen und dem Anwender beziehungsweise Arbeitgeber diverse Schutzpflichten auferlegt, um Gefahren für Mitarbeiter und Umwelt möglichst gering zu halten.
In der Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes sind in der Gefahrstoffverordnung diverse Grundpflichten festgelegt, die jeder Arbeitgeber in seinem Unternehmen zu erfüllen hat. Darüber hinaus sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Maßnahmen zu planen, umzusetzen und zu überwachen. So muss die Beschaffung und Anwendung von Gefahrstoffen rechtlich einwandfrei erfolgen und es bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten über die Gefährlichkeitsmerkmale dieser Stoffe, deren Menge und Einsatzort.
Außerdem sind bei deren Verwendung ausreichende technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu beachten und Gefahrstoffe bzw. Produkte müssen sicher gelagert werden. Unter Umständen gilt es, zusätzliche Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen zu beachten, die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter sicherzustellen (Pflicht- und Angebotsvorsorge) sowie bestimmte Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Produkte oder Anwendungen zu ersetzen.
Unsere Experten haben den Überblick
Hier den Überblick zu behalten und die richtigen Maßnahmen einzuleiten, ist nicht nur ein Gebot des Arbeitsschutzes, sondern rechnet sich auch für Ihr Unternehmen: Reduzierte Entsorgungskosten, verringerte Beiträge zur Feuerversicherung, Reduktion von Mitarbeiterausfällen und viele andere Einsparpotenziale übersteigen in der Regel relativ schnell die notwendigen Investitionen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln – genauso wie etwa die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses ist das ein komplexer Prozess, der viel Spezialwissen und Berufserfahrung erfordert. Gut, wenn man da einen starken Partner an seiner Seite hat.
Die Experten der IBS verfügen über das notwendige Spezialwissen, langjährige Erfahrung und Qualifikation bei der:
- Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
- Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
- Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsanweisungen und Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter
- Allgemeinen und individuellen arbeitsmedizinischen Vorsorge (Angebotsvorsorge / Pflichtvorsorge)
- Einstufung und Bewertung der Gefährlichkeit von Nanomaterialien, ohne die moderne Technologien beispielsweise in der Lebensmittel-, Auto-, Elektro-, Arznei- und Kosmetikindustrie oft gar nicht mehr auskommen