Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung spielt im Arbeitsschutz eine wesentliche Rolle. Sie identifiziert unfallträchtige Arbeitsabläufe und Gefährdungen, die sich aus dem Arbeitsumfeld ergeben.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden

Wer morgens auf dem Weg zur Arbeit eine Straße überquert, schaut links und rechts, prüft die Verkehrslage und zieht daraus die entsprechenden Schlüsse: stehen bleiben und warten, zur nächstgelegenen Ampel gehen oder einen anderen Weg suchen. Wer will schon unnötige Gefahren eingehen?

Jeder, der diese Situation schon erlebt hat, hat damit auch eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen – ohne sich das im konkreten Moment vielleicht bewusst gemacht zu haben. Nicht viel anders als im Straßenverkehr ist es im Arbeitsschutz: Es gilt, Gefahren zu erkennen und sie zu vermeiden.

Wir machen Arbeitsplätze zu gesunden Arbeitsplätzen

Die IBS lässt Sie nicht allein, wenn es darum geht, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicherer zu machen. Wir ermitteln für Sie alle dafür notwendigen Informationen, wir decken mögliche Gefahrenquellen auf und bewerten sie. Maßgeschneidert für Ihr Unternehmen erarbeiten wir Vorschläge für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz und begleiten Sie während der Einführung entsprechender Maßnahmen sowie in der anschließenden Konsolidierungsphase. So werden aus Arbeitsplätzen gesunde Arbeitsplätze.

Prozess der Gefährdungsbeurteilung und der sicheren Betriebsorganisation nach §§ 3 und 5 Arbeitsschutzgesetz

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten

Das Arbeitsschutzgesetz sieht in § 5 Abs. 2 die Gefährdungsbeurteilung für alle im Betrieb vorhandenen Tätigkeiten vor – eine fundierte Einschätzung, ob, und wenn ja, welche Gesundheitsgefahren bei dieser Tätigkeit für den Arbeitnehmer entstehen. Klingt ziemlich simpel, doch ist es in der Praxis oft schwer, festzulegen, was genau eine „Tätigkeit“ ausmacht; häufig gehören dazu unterschiedliche Teilaufgaben, die nicht deutlich voneinander zu trennen sind.

Zum Beispiel:

Sägen, Bohren, Schrauben, Hämmern, Schleifen, Abbeizen, Spachteln, Schneidbrennen und Schweißen sind Tätigkeiten, bei denen unterschiedliche Gefährdungen auftreten können. Es ergibt also Sinn, die Arbeit in einem Handwerksbetrieb in einzelne Tätigkeitsbereiche zu unterteilen, die separat zu beurteilen sind.

Sind die zu analysierenden Tätigkeiten festgelegt, kann die eigentliche Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Sie nimmt die unterschiedlichen Einflussfaktoren, deren Kombinationswirkungen miteinander und die Wechselwirkungen des Arbeitssystems mit dem Menschen in den Blick (siehe Abbildung). 

Darstellung des Ablaufs einer Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Maßnahmen.

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Kein Unternehmen kann heute auf den Einsatz von chemischen Stoffen verzichten. Mittlerweile ist der Umgang mit entsprechenden Produkten so selbstverständlich geworden, dass es uns kaum noch auffällt. Lacke oder Farben, Kühlschmierstoffe, Laborchemikalien, Wasch- und Reinigungsmittel, Öle und Fette werden als natürlicher Bestandteil der Arbeit aufgefasst, sodass die von ihnen ausgehenden Gefährdungen allein aufgrund eines „Gewöhnungseffekts“ nicht mehr wahrgenommen werden.

Dabei sind die Risiken nicht zu unterschätzen: Chemische Stoffe können Vergiftungen oder Verätzungen, Brände und Explosionen auslösen oder – wie beim Beispiel Asbest – nach vielen Jahren zu schwersten Erkrankungen führen.

Immer sind deshalb Schutzmaßnahmen erforderlich, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen. Die besondere Hürde liegt hier jedoch darin, dass die aktuelle Gefährdung nicht nur von den gesundheitsschädlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe, sondern auch von deren Freisetzungsverhalten sowie dem jeweiligen Arbeitsverfahren abhängt. Außerdem sind inhalative, auf die Haut bezogene (dermale) und physikalische / chemische Gefahren zunächst getrennt zu ermitteln und anschließend in einer Beurteilung zusammenzuziehen. Eine korrekte Gefährdungsbeurteilung ist ein komplexer Prozess, der profundes Spezialwissen und Berufserfahrung erfordert.

Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe

Sie sind allgegenwärtig: Bakterien, Viren, Pilze und andere Mikroorganismen, die im Arbeitsschutz als „Biostoffe“ bezeichnet werden. Allein auf unserer Haut leben etwa 100 bis 10.000 Bakterien pro Quadratzentimeter. Wir begegnen ihnen beim Kontakt mit anderen Menschen, bei der Gartenarbeit und überhaupt überall in unserem Umfeld. Typischerweise merken wir aber nichts davon.

Kritisch wird es jedoch immer dann, wenn besonders gefährliche oder besonders viele Biostoffe im Arbeitsumfeld angetroffen werden. Das kann beispielsweise im Abwasser- oder Abfallbereich der Fall sein, in Laboratorien, im Gesundheitswesen, bei der Garten- und Forstarbeit und in diversen anderen Tätigkeitsfeldern. Abhängig von der spezifischen Arbeitssituation können daraus Erkrankungen resultieren, die – wenn es unglücklich läuft – an Kollegen, Angehörige und andere Menschen weitergegeben werden.

Um dies zu verhindern, sind nach der Biostoffverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu ergreifen. Am Anfang steht dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Probleme identifiziert und bewertet. Zu erfassen sind z. B. Art, Häufigkeit und Gefährlichkeit der Biostoffe, die Expositionssituation oder mögliche bereits vorhandene Schutzmechanismen. Daraus entwickeln Arbeitsschutzfachleute und Betriebsärzte spezifisch auf den Arbeitsplatz zugeschnittene Schutzmaßnahmen, nennen entsprechende Verhaltensregeln und führen bei Bedarf ärztliche Untersuchungen durch.

Biostoffe sind winzig, ihre Wirkung aber kann riesig sein. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine richtige Gefährdungsbeurteilung in diesem Bereich leistet auch einen wesentlichen Beitrag zum Bevölkerungsschutz. Die Experten für Gefährdungsbeurteilung des IBS machen die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen zu gesunden Arbeitsplätzen.

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen

Nach einer gesunden „Work-Life-Balance“ strebt wohl jeder, doch sind viele Arbeitsfelder durch Zeitdruck, Informationsüberflutung, Multitasking und verschwimmende Grenzen zwischen Privat- und Arbeitsleben gekennzeichnet. Immer mehr Menschen klagen über psychische Belastungen. Ausfallzeiten und die Berufsunfähigkeit von Beschäftigten aufgrund psychischer Überforderung sind so hoch wie nie. Psychische Gesundheit ist von vielen Faktoren abhängig, die alle miteinander verknüpft sind. Daher erfordert die Beurteilung psychischer Belastungen einen integrativen Ansatz, der auch die sozialen Beziehungen, Fragen der Kommunikation und weitere „weiche“ Faktoren umfasst. Dabei kann stufenweise vorgegangen werden: Zunächst werden relativ offenkundige Belastungen erfasst und beurteilt, um in einem zweiten Schritt über Mitarbeiterbefragungen oder in moderierten Workshops komplexere Ebenen bearbeiten zu können.

Natürlich hängt psychische Gesundheit nicht allein von der Arbeit ab, auch das private Umfeld muss stimmen. Arbeit kann einen gesundheitsförderlichen Rahmen bilden, in dem sich psychische Gesundheit entwickeln oder stabilisieren kann. Dennoch ist eine am Arbeitsplatz durchgeführte Gefährdungsbeurteilung nicht mit psychologischer Beratung zu verwechseln. Sie zielt vielmehr darauf ab, die Arbeitssituation mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über psychisch optimal gestaltete Arbeitsplätze in Einklang zu bringen.

    Wir helfen Ihnen gerne weiter!