Arbeitsmedizin
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, die Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten und zu fördern sowie schädliche Einflüsse aus dem Arbeitsleben zu verhindern. Arbeitsmedizin sorgt damit für eine wirksame Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.
Gesunde Mitarbeiter halten auch Ihr Unternehmen fit
Dabei gibt es nur Gewinner: Achten Sie als Unternehmer auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, wirkt sich das auch auf den Erfolg Ihres Unternehmens aus. Gesunde Mitarbeiter sind zufriedener, motivierter und kreativer und tragen so zu mehr Wettbewerbsfähigkeit bei.
Unsere Arbeitsmediziner und Betriebsärzte helfen Ihnen dabei, Ihre Beschäftigten gesund zu halten. Sie beraten sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nicht nur in der Arbeitsmedizin, sondern unterstützen bei einer besseren Vorsorge, zeigen auf, wie Gefährdungen und Berufskrankheiten minimiert werden können, beraten bei den Organisationen der Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb und kümmern sich um das Thema Wiedereingliederung.
Arbeitsmedizin: Das fordert der Gesetzgeber
Die Rahmenbedingungen und den Mindeststandard des betrieblichen Gesundheitsschutzes formuliert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitsschutz im Sinne des Gesetzgebers geht über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hinaus: Eigenverantwortung sowie systematische und konsequente Prävention sind moderne Forderungen, um Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Im Bereich der Vorsorge bei definierten Tätigkeiten mit potenziellen beruflichen Gesundheitsgefährdungen bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) einen übersichtlichen gesetzlichen Rahmen. Sie regelt die meisten arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Arbeitsmedizin
Wir bieten Ihnen nach DGUV Vorschrift 2, ASiG und ArbSchG:
- Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Beratungen, Beratung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe, berufliche Wiedereingliederung
- Beratung bei der Arbeitsgestaltung hinsichtlich der Verhaltens- und Verhältnisprävention
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Mitarbeiterinformationen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Vorsorgen nach staatlichen Rechtsvorschriften, z. B. ArbMedVV, ArbZG (Arbeitszeitgesetz), StSchV (Strahlenschutzverordnung), FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
- Beratung, Begleitung und Unterstützung von Mitarbeitern mit tätigkeitsrelevanten Leistungseinschränkungen
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebsärzte – Visite am Arbeitsplatz
Wer sich mit ganzer Kraft am Arbeitsplatz einbringen kann, trägt auch zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei, und umgekehrt ist ein gesundes Arbeitsumfeld ein Gewinn für jeden Beschäftigten. Und wie es um die Gesundheit eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter bestellt ist, kann einer am besten einschätzen: Der Betriebsarzt. Betriebsärzte zur Visite an den Arbeitsplatz zu bitten zahlt sich aus – sie machen Unternehmen und Beschäftigte fit in Sachen Gesundheitsschutz.
Der Betriebsarzt beobachtet Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Unternehmen. Dazu gehört die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten. Stellt er Mängel im Sinne der Arbeitsmedizin fest, schlägt er Maßnahmen zu deren Beseitigung vor und begleitet die Umsetzung. Er hat zum Beispiel ebenfalls darauf zu achten, dass die Körperschutzmittel wirklich genutzt werden. Zudem berät er die Arbeitnehmer rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ggf. untersucht er sie auch und beurteilt die Eignung für bestimmte Tätigkeiten.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beschreibt in § 3 die Aufgaben von Betriebsärzten
Dazu gehört die arbeitsmedizinische Beratung bei:
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Sinne der Arbeitsmedizin
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung nach Prinzipien der Arbeitsmedizin
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
- arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeits-hygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung
- der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (persönliche Sicherheitsausrüstung, beispielsweise Schutzanzüge, -schuhe, -handschuhe, -helme, -brillen oder Gehörschutzmittel), die den Anforderungen der Arbeitsmedizin entsprechen
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, Mitarbeiterräumen und sanitären Einrichtungen
- sowie weiteren Anforderungen aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz
Arbeitsmedizin hält Ihre Mitarbeiter gesund
Weiterhin hat ein Betriebsarzt im Rahmen der Arbeitsmedizin die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. Er trägt dafür Sorge, dass die Grundsätze der Arbeitsmedizin in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung eingehalten werden. Der Betriebsarzt belehrt die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie zu den Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Zudem wirkt er bei der Einsatzplanung und Schulung der Ersthelfer und des medizinischen Hilfspersonals mit. Damit ist die Arbeitsmedizin ein wesentliches Element betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
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