Gutachten

Wenn Beamte krank werden, regelt das Bundesbeamtengesetz was bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu tun ist. Unabhängige Gutachter klären, ob die Beamten leistungsfähig sind und sie in den Berufsalltag integriert werden können.

Gutachten bei dauerhafter Dienstunfähigkeit

Eine  Frühpensionierung muss heutzutage der letzte Schritt sein – wo irgend möglich, sollte sie vermieden werden. Daher regelt das Bundesbeamtengesetz was bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten zu tun ist.

Heute muss der Arbeitgeber zuerst klären, ob der Dienstunfähige auf einer anderen Stelle einsetzbar ist. Dies kann nur ein Gutachten klären, das von einem bestellten Gutachter durchgeführt werden kann. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.

IBS steht an Ihrer Seite

Das Ärzteteam von IBS ist als Gutachter zugelassen und übernimmt die nötigen Untersuchungen. Als unabhängige Gutachter klären wir, ob  Leistungsfähigkeit besteht und eine Integration in den Berufsalltag erfolgen kann. Ist dies der Fall, suchen wir mit allen Beteiligten nach Wegen, wie der Beamte wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Ist dies nicht möglich, loten wir gemeinsam aus, ob der Beamte an anderer Stelle einsetzbar ist. Wenn dieses alles nicht möglich ist, wird ein Verfahren zur dauernden Dienstunfähigkeit eingeleitet. 

Sie wollen mehr über uns erfahren? Sie wünschen ein Angebot? Oder Sie haben einfach nur eine Frage?

    Wir helfen Ihnen gerne weiter!