Sicher und gesund im heimischen Büro

Homeoffice

Jeder Zweite arbeitet seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland im Homeoffice. Das hat eine Umfrage des Digitalverbandes Bitkom mit 1.000 Befragten ergeben. Doch wie arbeiten wir zuhause gesund und sicher?

Für einige von ihnen ist Homeoffice völlig neu: 18 Prozent durften laut Bitkom zuvor gar nicht im Homeoffice arbeiten und machen das jetzt zeitweise (15 Prozent) oder ganz (3 Prozent). Weitere 31 Prozent konnten bereits vorher im Homeoffice arbeiten und tun das jetzt häufiger (17 Prozent) oder ganz (14 Prozent). Dagegen geben 41 Prozent an, ihre Tätigkeit sei grundsätzlich nicht für Home-Office geeignet.

Nicht überall wird es jedoch fest eingerichtete Telearbeitsplätze geben. Wenn vorhanden, ist das heimische Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl der beste Platz zum Arbeiten. Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und gesund gestalten.

Unsere Tipps fürs Homeoffice:

1) Die richtige Position für Ihren Bildschirm:

2) Tipps für gute Lichtverhältnisse:

3) Worauf Sie bei Ihrem Schreibtisch achten sollten:

4) Der richtige Umgang mit Tastatur und Maus:

5) Checkliste für die richtige Sitzhaltung:

]Hintergrund mobiles Arbeiten

Wird für einen beschränkten Zeitraum Homeoffice empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Homeoffice, der Telearbeit. Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben.

Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung.

Bei der Möglichkeit, während der Coronakrise für einen begrenzten Zeitraum im Homeoffice zu arbeiten, handelt es sich also – in der Regel – nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht.

In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Coronakrise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.