Schluss mit dem gelben Schein
Krankmeldung
Anfang 2021 sollen für gesetzlich Versicherte die „gelben Scheine“ bei der Krankmeldung abgeschafft werden. Das hat der Bundestag beschlossen.
Die Krankmeldung besteht bisher aus drei Bescheinigungen: eine muss an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse, eine ist für die persönlichen Akten bestimmt. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seiner gesetzlich versicherten Beschäftigten informieren. Das soll Unternehmen wie Mitarbeiter entlasten.
Arbeitnehmer müssen bisher generell ab dem dritten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Im Jahr 2017 wurden dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zufolge rund 77 Millionen Bescheinigungen ausgestellt.